Vertretungskonzept

 
Um einen verlässlichen und pädagogisch sinnvollen Vertretungsunterricht zu gewährleisten, der für Erziehungsberechtigte transparent und nachvollziehbar ist, sieht das Vertretungskonzept der St.-Stephanus-Schule Folgendes vor:

Eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte der jeweiligen Jahrgangsstufen ist an unserer Schule die Regel. Daher sind die jeweiligen Lehrkräfte der Parallelklasse für die inhaltlichen Themen während der Zeit des Vertretungsunterrichts verantwortlich. Dies betrifft vorrangig die pädagogische Arbeit in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik.

 

Was die organisatorischen Maßnahmen betrifft, kommt Folgendes zum Tragen:

  • Im Falle einer Erkrankung wird zwischen 06.30 Uhr und 07.00 Uhr die Schulleitung telefonisch und persönlich informiert. Eine Benachrichtigung per E-Mail oder einen Messenger-Dienst reicht nicht aus.
  • Erkrankte Lehrkräfte informieren – sofern dies möglich ist – die Lehrkraft der Parallelklasse sowie die Vertretungslehrkräfte über den Unterrichtsstoff für die nächsten Tage, um eine fortlaufende und gezielte unterrichtliche Arbeit sicherzustellen. Sie gewährleisten, dass sie im Falle von notwendigen Rückfragen für die Schule erreichbar sind.
  • Um spätestens 07.50 Uhr erfolgt die schriftliche Anordnung der ad hoc-Vertretung durch Aushang des Vertretungsplanes und zusätzlich in der „schul.cloud”, einem datenschutzkonformen Messenger-Dienst, in dem alle Lehrkräfte und pädagogisch Mitarbeitenden vernetzt sind. 
  • Alle Lehrkräfte informieren sich zu Beginn der Unterrichtszeit im Lehrkräftezimmer über mögliche Vertretungen. 
  • Bei Doppelbesetzungen (Teamteaching oder zusätzlichen Förderstunden) werden die Lehrkräfte zugunsten der Unterrichtsversorgung in der zu vertretenden Klasse eingesetzt. Falls möglich, sollen Stunden zur Förderung im Bereich LRS, DaZ und Dyskalkulie davon nicht betroffen sein.
  • Falls keine Lehrkraft für die Vertretung zur Verfügung steht, werden die Kinder der entsprechenden Klasse auf die restlichen Klassen aufgeteilt. Für das Aufteilen der Kinder ist die Lehrkraft, die zuvor in der Klasse unterrichtet hat, verantwortlich.
  • Für alle Klassen wird ein Plan erstellt, der regelt, welches Kind beim Aufteilen in welche Klasse gehen soll. Der Plan wird mit den Kindern durchgesprochen und ausgehängt, so dass ein rascher Wechsel für alle Beteiligten möglich ist. Auch die Lehrkräfte der aufnehmenden Klasse kontrollieren die Anwesenheit der aufgeteilten Kinder.
  • Sofern die erkrankte Lehrkraft keine anderen Aufgaben weitergegeben hat, arbeiten die betroffenen Kinder in der neuen Klasse entweder an ihrem Wochenplan, ihrer Werkstatt oder dem Freiarbeitsmaterial weiter. Zusätzlich kann jede Klassenlehrkraft einen „Vertretungsordner”, in dem bereits fertig kopierte Unterrichtsmaterialien für ein paar Tage oder Kopiervorlagen für die nächste Zeit enthalten sind, erstellen, so dass alle Kinder der zu vertretenden Klasse sinnvoll weiterarbeiten können.
  • Für jede Klasse steht ein Klassenordner bereit, der unter Beachtung des Datenschutzes folgende Informationen enthält

      o   Klassenliste mit Notfallnummern

      o   Stundenplan

      o   Übersicht, welche Kinder den Offenen Ganztag besuchen

      o   Aufteilplan

      o   Vermerke über Besonderheiten, wie z. B. gesundheitliche Einschränkungen,
           Sorgerecht, …

      o   Übersicht über Projekte wie z. B. JeKits/Instrumentenkarussell

      o   Kontaktdaten der Pflegschaftsvorsitzenden

      o   Namen aller Fachlehrkräfte

      o   Terminliste geplanter Aktivitäten

  • Vertretungslehrkräfte bzw. Parallelklassenlehrkräfte dokumentieren im Klassenbuch die Lerninhalte der Vertretungsstunde. Dabei wird jede Abweichung vom regulären Unterricht unter Angabe des Grundes ins Klassenbuch eingetragen. Die Lehrkraft, die in der ersten Stunde unterrichtet oder die Klasse aufteilt, überprüft die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler und vermerkt diese im Klassenkalender.
  • Eine Anordnung zur Mehrarbeit wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Die Arbeitszeit und die Belastung der einzelnen Lehrkräfte werden transparent und möglichst gerecht festgelegt und dokumentiert.
  • Bei plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft wird am ersten Tag der volle Unterricht für alle Klassen erteilt. An Folgetagen wird der Unterricht von der 1. bis zur 4. Stunde gewährleistet. Sofern dies aus zwingenden Gründen notwendig ist, können die 5. und 6. Stunde sowie Förderstunden zugunsten eines pädagogisch sinnvollen Vertretungsunterrichts ersatzlos entfallen.
  • Bei Stundenausfall (5./6. Stunde) werden die Kinder, die den offenen Ganztag besuchen, nach der 4. Stunde vom pädagogischen Personal des offenen Ganztags betreut. Falls Klassen in der 5. und 6. Stunde aufgeteilt werden müssen, werden auch dann bereits Kinder aus dem offenen Ganztag von den pädagogisch Mitarbeitenden dort betreut.
  • Sollte es in Ausnahmefällen (Klassen auf einem Ausflug/mehrere Kollegen erkrankt/…) keine andere Möglichkeit geben, werden die Erziehungsberechtigten per E-Mail oder über die Klassenpflegschaftssitzenden über einen Unterrichtsausfall informiert. Die Schulleitung muss darüber informiert sein.
  • Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall müssen die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben, dass ihr Kind früher nach Hause kommen darf. Kinder, deren Erziehungsberechtigte nicht persönlich erreicht wurden oder ihr Einverständnis nicht auf dem Anrufbeantworter/im Hausaufgabenplaner schriftlich gegeben haben, müssen bis zum planmäßigen Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. 
  • Erst, wenn all diese Maßnahmen ausgeschöpft sind oder eine Lehrkraft über einen längeren Zeitraum fehlt, wird der Unterricht linear für alle Klassen gekürzt.
  • Stunden der Lehrkräfte, die im Rahmen der Nachmittagsbetreuung (Hausaufgabenbetreuung) betroffen sind, werden in der Regel notfalls über Mehrarbeit durch die Lehrkräfte aufgefangen.
  • Ist eine Lehrkraft längerfristig (voraussichtlich mehr als 4 Wochen) erkrankt, wird versucht, eine Ersatzkraft über das Schulamt bzw. über flexible Vertretungsmittel (VERENA, das Vertretungskräfte-Portal), einzustellen.
  • Bei längerfristigen Erkrankungen einer Lehrkraft sollen grundsätzlich nur fest angestellte Lehrkräfte mit der (vorübergehenden) Klassenleitung betraut werden. Ist bei einer längeren Abwesenheit einer Klassenlehrkraft eine Vertretungslehrkraft eingesetzt, so gewährleisten wir, dass zusätzlich eine fest angestellte Lehrkraft als Co-Klassenlehrkraft über die Belange der Klasse und auch über Absprachen mit Erziehungsberechtigten informiert ist.