Hausaufgaben

Hausaufgaben sind wie ein Fenster, durch das die Schule den Erziehungsberechtigten ermöglicht, tagtäglich mit zu verfolgen, was im Unterricht geschieht. Sie erfahren so etwas über aktuelle Themen im Unterricht der Klasse, über geplante Projekte, den aktuellen Übungsstoff, über den Leistungsstand ihres Kindes und die Leistungserwartungen unserer Lehrkräfte. 

Jedes Kind ist persönlich für seinen Lernprozess verantwortlich. Dieser Lernprozess entwickelt sich im Laufe der Grundschulzeit. Kinder in der Schuleingangsphase, insbesondere im 1. Schuljahr, benötigen zu Beginn zusätzlich unterstützende Hilfe und Begleitung. Sie sollen jedoch zielgerichtet dazu angeleitet werden, die Verantwortung für ihren Lernprozess in zunehmendem Maße selbst zu übernehmen. 

An unserer Schule gibt es einen festen hausaufgabenfreien Tag. Freitags werden keine neuen Hausaufgaben aufgegeben. Diesen Tag können Kinder nutzen, um begonnene Aufgaben zu beenden oder durch Krankheit versäumte Hausaufgaben nachzuarbeiten. An Tagen, denen ein Feiertag folgt, werden ebenfalls keine Hausaufgaben aufgegeben. 

Die Hausaufgaben sollen in den Klassen 1 und 2 in 30 Minuten und in den Klassen 3 und 4 in 45 Minuten konzentrierter Arbeit erledigt werden. 

Basierend auf den gesetzlichen Vorgaben haben sich Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und pädagogisch Mitarbeitende im offenen Ganztag auf die folgenden Ausführungen verständigt, deren Erfolg wesentlich davon abhängt, dass Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, pädagogisch Mitarbeitende im offenen Ganztag und Erziehungsberechtigte in diesem Sinne mitwirken.

Dieses Hausaufgabenkonzept wird regelmäßig evaluiert und dann gegebenenfalls ergänzt bzw. verändert. 

 

Gesetzliche Vorgaben

Im so genannten „Hausaufgabenerlass“ und auch im Schulgesetz hat der Gesetzgeber Vorgaben/Richtlinien für den Bereich „Hausaufgaben“ gesetzt. Im Schulgesetz regelt der Gesetzgeber   u. a. die Pflicht der Schülerinnen und Schüler „die Hausaufgaben zu erledigen“. Die Klassenlehrkräfte achten auf den Umfang und die Erledigung der Hausaufgaben (vgl. Allgemeine Dienstordnung). Der Runderlass zur Betreuung von 2006 bestimmt u. a., dass Zeit „zur Erledigung der Hausaufgaben“ gegeben wird. 

 

Hausaufgaben

  • sollen die schulische Arbeit ergänzen.
  • sollen helfen, die im Unterricht erarbeiteten Inhalt einzuprägen, einzuüben und anzuwenden.
  • sollen Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung geben.
  • sollen dazu befähigen, mit einer begrenzten neuen Aufgabe Lernvorgänge selbst zu organisieren
  • sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen. 
  • müssen aus dem Unterricht erwachsen und zu ihm zurückführen.
  • müssen von den Schülerinnen und Schülern selbstständig und in angemessener Zeit gelöst werden können.
  • sollen eindeutig und klar sein.
  • werden je nach Leistungsfähigkeit des Kindes entsprechend differenziert.
  • werden von den Lehrkräften angemessen gewürdigt.
  • werden nicht benotet.

 

Aufgaben der Lehrkräfte

Unsere Lehrkräfte bemühen sich intensiv, ihre Aufgabenstellung zu hinterfragen, um ihren Schülerinnen und Schülern nur solche Aufgaben zu erteilen, die eine sinnvolle Ergänzung zum Unterricht sind, den verstandenen Unterrichtsstoff festigen, üben, wiederholen, vertiefen oder eine direkte Vorbereitung auf neue Aufgaben darstellen. 

Bei erheblichen Leistungsunterschieden oder Belastbarkeiten von Schülerinnen und Schülern nehmen sie eine angemessene Differenzierung der Hausaufgaben vor, um Überlastungen zu vermeiden. Dies kann auch dazu führen, dass die Schülerinnen und Schülern einer Klasse unterschiedliche Aufgaben erhalten. 

Jede Lehrkraft gibt den Kindern ausreichend Zeit, um die Hausaufgaben im Unterricht aufzuschreiben. Der schulinterne Hausaufgabenplaner hat dabei vor allem die Funktion, den Kindern als Gedächtnisstütze zu dienen und die Arbeitsplanung zu erleichtern sowie den Erziehungsberechtigten einen Überblick über die Hausaufgaben zu ermöglichen. Gleichzeitig können diese darin auch der Lehrkraft eine Rückmeldung bei Schwierigkeiten mit den Hausaufgaben geben. Um die vorgeschriebenen Höchstzeiten bei konzentriertem Arbeiten nicht zu überschreiten, sprechen sich die Fach- und Klassenlehrkräfte ab. 

Hausaufgaben werden nicht benotet. Es wird jedoch regelmäßig festgestellt, ob sie erledigt wurden. Vergessene Hausaufgaben müssen nachgeholt werden. Fehlen die Hausaufgaben mehrfach, werden die Erziehungsberechtigten schriftlich mit der Bitte um Kenntnisnahme darüber informiert. Ebenso wird das Vergessen von Materialien notiert und bei mehrfachem Fehlen eine entsprechende Rückmeldung gegeben. 

Alle Lehrkräfte würdigen gemachte Hausaufgaben durch eine angemessene Anerkennung. Diese kann nicht immer in einer vollständigen Kontrolle bestehen, sondern wird auch durch Stichproben oder gelegentliches Einsammeln der Hefte wahrgenommen. Dabei achten sie auch auf die äußere Form (das Schriftbild, die Ordnung, die Leserlichkeit und die Struktur).

 

Aufgaben der Schülerinnen und Schülern

Die Aufgabe der Schülerinnen und Schülern ist es, ihre Hausaufgaben konzentriert und in ordentlicher Form anzufertigen und sich dabei nach bestem Können anzustrengen. Haben sie dies in den Klassen 1 und 2 jeweils 30 Minuten und in den Klassen 3 und 4 jeweils 45 Minuten lang getan, dürfen sie ihre Hausaufgaben abbrechen. Schreiben Erziehungsberechtigte oder Betreuende in der Hausaufgabenzeit in der Schule eine kurze Bestätigung der Arbeitszeit unter die Hausaufgaben, gelten diese als erledigt bearbeitet. 

Schülerinnen und Schülern sollen anzufertigende Hausaufgaben in ihrem Hausaufgabenplaner notieren. Das Aufschreiben der Hausaufgaben soll von den Schülerinnen und Schülern selbstständig geleistet werden. Ihnen wird dafür im Verlauf des Schultages genügend Zeit eingeräumt.

Hausaufgaben sollen grundsätzlich von allen Schülerinnen und Schülern allein und selbstständig angefertigt werden. Jedes Kind ist selbst dafür verantwortlich, dass es das nötige Material dazu bereithält und ggf. aus der Schule mitnimmt. 

 

Aufgaben der Erziehungsberechtigten

Erziehungsberechtigte unterstützen die sorgfältige Durchführung der Hausaufgaben, indem sie ihr Kind mit den notwendigen Materialien versorgen, für einen ruhigen Arbeitsplatz, für eine ungestörte Arbeitszeit und eine selbstständige Erledigung der Hausaufgaben sorgen. 

Sie sollen auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeit unter obigen Bedingungen achten und ihr Kind nach den vorgesehenen Zeiten die Arbeit abbrechen lassen. 

Hausaufgaben werden in der Schule in vielfältiger Form kontrolliert. Hausaufgaben, die die Kinder selbstständig bearbeiten, zeigen der Lehrkraft, was das Kind schon gut kann und wo es noch Schwierigkeiten hat. Deshalb müssen Hausaufgaben nicht unbedingt fehlerfrei sein!

Erziehungsberechtigte können bei kleineren Unklarheiten helfen. Grundsätzlich sollte ein Kind die Hausaufgaben möglichst selbstständig erledigen. Die notwendige Erklärung ist Aufgabe des Unterrichts. Falls Erziehungsberechtigte die Hausaufgabe gemeinsam mit ihrem Kind berichtigen möchten, sollte die Korrektur so vorgenommen werden, dass die Lehrkraft den Fehler erkennen und im Unterricht darauf eingehen kann. 

Generell können Erziehungsberechtigte bei Problemen den betreffenden Lehrkräften eine zeitnahe Rückmeldung geben, bei welchen Aufgaben ihr Kind Schwierigkeiten hatte oder ob die zeitliche Vorgabe überschritten wurde. Dies gilt auch für Aufgaben, die ein Kind im Unterricht nicht verstanden hat. 

Uns ist es wichtig, dass ein Kind sich selbst traut, der Lehrkraft seine Schwierigkeiten mitzuteilen. Damit erkennt das Kind, dass es Fehler machen darf und dass diese Schritte auf dem Weg des Lernprozesses völlig normal sind und nicht einer Bewertung von gut und schlecht unterliegen. Diese unterstützen das Selbstbewusstsein und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler. 

 

Aufgaben der offenen Ganztagsschule/Hausaufgabenbetreuung

Lehrkräfte und pädagogisch Mitarbeitende der OGS sorgen für entsprechende Arbeitsruhe innerhalb der Hausaufgabenzeit. 

Bei Anzeichen von Überforderung des jeweiligen Kindes entscheidet das in der Hausaufgabenbetreuung tätige Personal über ein vorzeitiges Ende der Hausaufgabenzeit. 

Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag erhalten ausreichend Zeit (gemäß den gesetzlichen Vorgaben), die Hausaufgaben selbstständig zu erledigen. Lediglich eine Meldung zu Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag kann dem entgegenstehen. Lesehausaufgaben und das Auswendiglernen von Texten müssen zu Hause erledigt werden. 

Das Personal der OGS und die Lehrkräfte, die in der Hausaufgabenbetreuung tätig sind, helfen bei kleineren Unklarheiten und überprüfen auf Vollständigkeit. Grundsätzlich können sie aber keine „Nachhilfe“ leisten.

Bei Problemen geben daher die in der Hausaufgabenbetreuung tätigen Lehrkräfte bzw. pädagogisch Mitarbeitenden des offenen Ganztags den betreffenden Lehrkräften eine zeitnahe Rückmeldung, bei welchen Aufgaben oder Kindern Probleme aufgetreten sind. Dazu wird in den Hausaufgabenplaner eingetragen, ob die Hausaufgaben vollständig erledigt wurden und ob es Besonderheiten gab. Dies soll den Erziehungsberechtigten und Lehrkräften größtmögliche Transparenz verschaffen. Der Eintrag dient der Hilfestellung, nicht der Bewertung der Hausaufgaben.