Jedes Kind ist anders, lernt unterschiedlich schnell, unterschiedlich viel und auf unterschiedlichen Wegen. Laut Schulgesetz NRW hat jedes Kind einen Anspruch darauf, individuell gefördert und gefordert zu werden. Lehrkräfte sollen im Unterricht Rücksicht nehmen auf „…die jeweiligen Lernvoraussetzungen und insbesondere Lernschwierigkeiten, die besonderen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen sowie auf die persönliche Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler…“ (ADO 21-02 Nr. 4).

Um den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder gerecht zu werden, sind für unsere Schule folgende Leitgedanken wichtig:

  • Wir sehen in unseren Schülerinnen und Schülern individuell Lernende, die sich in Alter, Geschlecht, in ihren bisherigen Lebenserfahrungen, ihrer altersbedingten Entwicklung, ihren Interessen, ihrer Leistungsfähigkeit, ihren emotional-sozialen Kompetenzen und ihrer sprachlich-sozio-kulturellen Herkunft unterschieden. Diese Vielfalt und Unterschiedlichkeit sehen wir als eine Bereicherung an!
  • Wir gehen von den Stärken eines Kindes aus. Indem wir die Kinder loben und ermutigen, fördern wir ihr Selbstwertgefühl. 
  • Wir vermeiden eine defizitäre Sichtweise, bei der es primär darum geht, was ein Kind nicht kann. Bei bestehenden Lern- oder Entwicklungsrückständen ermutigen, unterstützen und fördern wir das Kind. Dabei bahnen wir durch kleine Lernschritte Erfolgserlebnisse an.
  • Durch angemessene Aufgabenstellungen fördern und fordern wir Kinder heraus. Dabei vermeiden wir Unter-, aber auch Überforderung. 
  • Unser Unterricht ist stark differenziert und fördert die Kinder individuell. 
  • Dabei gilt das Prinzip „Stärken stärken und Schwächen schwächen!“
  • Im Sinne des Kindes arbeiten wir eng mit Lehrenden, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Institutionen zusammen.

 

Förderung vor Schuleintritt

Bereits zwei Jahre vor Beginn der Schulpflicht werden alle Erziehungsberechtigten zu einem Informationsabend zum Thema „Fit für die Schule – Wie kann das gelingen?“ eingeladen. Dabei werden die Erziehungsberechtigten aller Vierjährigen ausführlich über Kompetenzen informiert, die ein Schulkind für ein erfolgreiches Arbeiten in der Schule benötigt. Seit 2017 findet dieser Informationsabend für Erziehungsberechtigte zentral für alle Neusser Kindertagesstätten und Grundschulen an drei alternativen Terminen in Neuss statt. Pandemiebedingt musste diese Großveranstaltung entfallen. Alternativ wurde eine Informationspräsentation auf unserer Homepage veröffentlicht.

Bei der Schulanmeldung, also ca. ein Jahr vor Schuleintritt, stellen wir die Schulfähigkeit der bei uns angemeldeten Vorschulkinder fest. Dazu haben wir 2015 eine „Reise in den Dschungel“ entwickelt, bei der Kinder in Kleingruppen spielerisch Aufgaben aus den Bereichen Motorik, Wahrnehmung, Kognition, Sprache und Sozialverhalten lösen. 

Im Anschluss daran informieren wir die Erziehungsberechtigten und beraten konkret über Fördermöglichkeiten bis zum Schuleintritt. Im Frühjahr besucht die Schulleitung in Absprache mit den Erziehungsberechtigten die Kitas, um ein umfassenderes Bild über das jeweilige Kind in seiner gewohnten Umgebung zu gewinnen.

Förderung im Unterricht 

Wir arbeiten überwiegend klassen- und jahrgangsbezogen. Im Klassenverband fördern und fordern wir Kinder durch offene und gebundene Aufgaben aus unterschiedlichen Anforderungsbereichen. 

So fordern wir leistungsstarke Kinder heraus, während leistungsschwächere Schüler in ihren Basiskompetenzen gefördert werden.

Dies kann z. B. geschehen durch

  • eine Differenzierung des Schwierigkeitsgrades,
  • eine Reduzierung/Erweiterung des Aufgabenumfangs,
  • zusätzliches Anschauungsmaterial, Tippkarten usw.,
  • unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten (Beispiel: Erarbeitung von Lernwörtern durch Schleichdiktat/Partnerdiktat/Arbeit am Computer/Arbeit mit dem Diktiergerät usw.),
  • innere Differenzierung der Lerninhalte wie z. B. bei Schreibanlässen, Gruppenarbeiten, Vorträgen, Präsentationen oder
  • Freiarbeit.
  • Individuelle Förderung lässt sich vor allem auch in offenen Unterrichtsformen umsetzen. An unserer Schule sind vielfältige offene Unterrichtsformen wie Stationenlernen, Werkstattarbeit oder die Arbeit mit Tages- oder Wochenplänen in den Unterrichtsalltag eingebunden. 

 

Allgemeine Fördermöglichkeiten

Die Schuleingangsphase stellt die Weichen für ein erfolgreiches Lernen. Hat ein Kind grundlegende Schwierigkeiten in seiner Wahrnehmungsverarbeitung, im motorischen, kognitiven oder emotional-sozialen Bereich, sollte es vor allem innerhalb dieser Zeit darin gefördert werden. Darin sehen wir die Chance, präventiv zu arbeiten und Lernversagen bzw. den damit verbundenen negativen (Selbst-) Beurteilungen vorzubeugen. 

In den ersten Schulwochen nimmt jedes Kind unserer Schule daher an spielerisch durchgeführten Diagnoseverfahren teil, mit denen wir feststellen können, ob dem Kind wichtige Basiskompetenzen für die Fächer Mathematik und Deutsch fehlen. 

Hat ein Kind erhebliche Defizite, so erfolgt eine nähere Überprüfung durch weitere Diagnoseverfahren. Auf diese Weise beugen wir frühzeitig größeren Lernverzögerungen, einer Dyskalkulie (Rechenschwäche) oder besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens vor. 

Bestätigen die weiteren Diagnoseverfahren das Fehlen der Grundlagen, informieren und beraten wir die Erziehungsberechtigte. Dabei wird auch geklärt, ob es ratsam ist, Hilfe von Fachleuten (schulpsychologischer Dienst, Logopädie, Ergotherapie, Untersuchung von Fachleuten der Kinder- und Jugendambulanz des Lukaskrankenhauses, Untersuchung bei Kinder- und/oder Fachärztinnen und -ärzten) hinzuzuziehen. 

Alle Lehrkräfte der Schuleingangsphase erstellen auf Grundlage der durchgeführten Diagnosetests für Kinder der Schuleingangsphase einen individuellen Förderplan, in dem Förderschwerpunkte festgelegt werden. Der Lernerfolg wird regelmäßig überprüft und dementsprechend werden im Laufe des Schuljahres Lernschritte dokumentiert und evtl. neue Förderschwerpunkte gesetzt.

Allerdings ist es nicht immer möglich, alle Defizite im Rahmen des differenzierten Unterrichts aufzuarbeiten. Stehen uns zusätzliche Lehrkräftestunden zur Verfügung, so bilden wir kleine Fördergruppen. In diesen werden die Schüler einzeln (unter Kenntnisnahme der Erziehungsberechtigten) oder in einer äußerst kleinen Lerngruppe gefördert. Sobald sie die fehlenden Grundlagenkenntnisse erworben haben, nehmen sie wieder am regulären Unterricht der Klasse in allen Stunden teil. 

Auch in den Klassen 3 und 4 finden regelmäßige diagnostische Überprüfungen statt. Wir haben es uns jedoch zum Ziel gesetzt, zusätzliche Lehrkräftestunden und Teambesetzungen präventiv vor allem in der Schuleingangsstufe einzusetzen. Dadurch kann es uns gelingen, grundlegende Entwicklungsverzögerungen oder Teilleistungsschwächen frühzeitig zu beheben, so dass die Kinder nach Abschluss der Schuleingangsphase erfolgreich in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mitarbeiten können.

Laut Schulgesetz NRW kann ein Kind die Schuleingangsphase in 1 bis 3 Jahren durchlaufen. Ein Kind, das sehr leistungsstark ist und sowohl emotional-sozial wie kognitiv belastbar ist, kann also von Klasse 1 ins 3. Schuljahr wechseln. Ebenso kann ein Kind, das grundlegende Kompetenzen vielleicht noch nicht in allen Bereichen erworben hat, mit mehr Zeit die Schuleingangsphase in 3 Jahren durchlaufen. Beide Fälle sind „normal“.

Ob unsere Förderung erfolgreich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wir sehen die Verantwortung für ein erfolgreiches schulisches Lernen nicht allein bei den Lehrkräften und der konstruktiven Mitarbeit der Erziehungsberechtigten, sondern vor allem auch beim Kind selbst. Daher ist es uns wichtig, das Kind als Lernprofi zu motivieren, individuelle Förderung anzubieten und es zu bestärken, aber auch zu vermitteln, dass das Kind – abhängig von seinem individuellen Reife- und Entwicklungsstand – selbstständig und eigenverantwortlich mitarbeiten muss und für seinen eigenen Lernerfolg mitverantwortlich ist.

 

Förderung in den im Stundenplan speziell ausgewiesenen Förderstunden/Förderband

Grundsätzlich ist jeder Unterricht auch Förder- und Forderunterricht. Je nach Stundenkontingent der Schule sollen jeder Klasse ein bis zwei zusätzliche Förderstunden in kleineren Gruppen zur Verfügung stehen. Dabei werden sowohl Kinder mit Teilleistungsschwächen als auch Kinder mit besonderen Begabungen berücksichtigt. 

Nach Möglichkeit (dies hängt von vielen organisatorischen Einschränkungen bei der Stundenplangestaltung ab) findet eine dieser Stunden in einem Förderband statt. 

Dabei findet parallel in (möglichst) allen Klassen zur selben Zeit ein besonderes fächer- und jahrgangsübergreifendes Förderangebot statt. So können z. B. Kinder, die mathematisch besonders leistungsstark sind, in einer Gruppe zusätzliche Knobelaufgaben lösen, während Kinder aller Jahrgangsstufen, die noch Schwierigkeiten beim Überschreiten des Zehnerübergangs haben, in einer anderen Gruppe gezielt und sehr individuell gefördert werden.

 

Diagnoseverfahren

Eine gezielte Förderung basiert auf einer gründlichen Lernstandsdiagnostik. Daher überprüfen wir den Lernstand unserer Schülerinnen und Schüler regelmäßig. 

 

In der Schuleingangsphase nehmen alle Kinder an standardisierten Diagnoseverfahren teil, damit wir frühzeitig und vorbeugend mit einer umfassenden Förderung ansetzen können. 

In den Klassen 3 und 4 werden ebenfalls regelmäßige Lernstandsdiagnosen durchgeführt. An den standardisierten Verfahren nehmen aber nur noch die Kinder teil, die bereits vorab in der zusätzlichen Förderung waren oder bei denen die Lernentwicklung stagniert.

 

Förderung bei Dyskalkulie und LRS

Trotz aller individuellen Fördermöglichkeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik von Beginn des 1. Schuljahres an kann das Auftreten einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) oder einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) nicht immer vermieden werden. 

Seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 sind für die Klassen 1 und 2 teils über den regulären Stundenplan hinaus jeweils spezielle Förderstunden für LRS bzw. für Dyskalkulie eingerichtet worden, an denen die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, bei deren Testung sich eine Gefährdung herausgestellt hat. Erziehungsberechtigte werden über die Ergebnisse und die Möglichkeit der Förderung an unserer Schule unverzüglich informiert. Es findet ebenfalls eine ausführliche Beratung hinsichtlich der Möglichkeit statt, das Kind beim Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss oder durch externe lerntherapeutische Institute testen und gegebenenfalls therapieren zu lassen. 

Findet eine solche zusätzliche externe Therapie statt, arbeiten wir eng mit den zuständigen Therapierenden zusammen.

Zur Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, Dyskalkulie oder Kindern, die Deutsch als Zielsprache lernen, haben sich Lehrkräfte auf gezielten Fortbildungen weitergebildet. Diese Professionalisierung wird im Kollegium weitergegeben. 

 

Leseförderung

Im Schuljahr 2023/24 entwickeln die Lehrkräfte ein schuleigenes Lesekonzept analog zum Rechtschreibkonzept. Dabei geht es um ein systematisches Anwenden von Lesestrategien und Lautlese-Methoden zur Verbesserung des Leseflusses. Nach Fertigstellung wird dies in die Arbeitspläne mit aufgenommen und in allen Klassen umgesetzt.

 

Förderung von Kindern, die Deutsch als Zielsprache lernen (DaZ)

Der Anteil der Kinder unserer Schule, die Deutsch als Zielsprache erlernen, ist sehr gering. Kinder, die noch größere Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, können (abhängig vom Stundenkontingent unserer Schule) besonders gefördert werden. Sie werden dazu in Absprache mit den Erziehungsberechtigten aus einzelnen Stunden des regulären Klassenunterrichts herausgezogen. Davon sollten allerdings nicht die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Sachunterricht betroffen sein.

 

Begabungsförderung/Überspringen einer Klassenstufe

Unsere Schülerinnen und Schüler weisen die unterschiedlichsten Begabungen und Neigungen auf. Diese besonderen Begabungen und Neigungen fördern wir vor allem innerhalb des differenzierten Klassenunterrichts und durch Formen des offenen Unterrichts.

Kinder, die trotz aller individueller Förderung in ihrer Jahrgangsstufe unterfordert sind und sowohl kognitiv wie auch emotional-sozial gefestigt sind, haben die Möglichkeit, eine Jahrgangsstufe zu überspringen (Akzeleration).

 

Ziel ist das „Überspringen“ einer Jahrgangsstufe (Akzeleration). Vor diesem Schritt erfolgen eine intensive Beratung und Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind selbst. Zunächst nimmt das Kind dann probeweise am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe teil. Nach dieser Probezeit entscheidet die Klassenkonferenz der abgebenden und der aufnehmenden Klasse, ob dem Antrag der Erziehungsberechtigte auf Überspringen einer Jahrgangsstufe entsprochen werden kann. Ein solcher Schritt wird pädagogisch intensiv betreut. Es ist auch möglich, Kinder nur in einem einzelnen Fach am Unterricht der nächsthöheren Klasse teilnehmen zu lassen („Drehtür-Modell“). Dazu wird ein individueller Stundenplan für das Kind erstellt und es erfolgen enge Absprachen innerhalb des Kollegiums.

 

Für das Überspringen einer Klasse ist es nicht zwingend notwendig, hochbegabt zu sein oder einen bestimmten IQ zu haben. Gute und sehr gute Noten können einen Hinweis auf Unterforderung geben, aber es muss differenziert werden, mit welcher Anstrengung diese Leistungen erworben wurden. Zudem ist es notwendig, dass das Kind von sich aus motiviert ist, sich den fehlenden Lernstoff mit Unterstützung der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten anzueignen. Vor allem auch die emotional-soziale Entwicklung und Reife spielt eine große Rolle.

Das Überspringen einer Klassenstufe ist immer eine individuelle Entscheidung. Wenn die Klasse beispielsweise ein sehr hohes Leistungsniveau hat oder wenn sich das Kind in der Klasse wohl fühlt und durch außerschulische Angebote wie Sport, Musik usw. gut ausgelastet ist, gibt es keinen zwingenden Grund, eine Klasse zu überspringen. Allerdings ist es wichtig, dass Kinder lernen, sich in einem Bereich anzustrengen. Das muss nicht zwingend im schulischen Rahmen sein, aber es ist für die Entwicklung des Kindes wichtig, dass dies passiert.

 

Außerdem bieten wir Kindern mit besonderen Begabungen und Interessen die Möglichkeit, an sportlichen, mathematischen und sprachlich-kulturellen Wettbewerben teilzunehmen. 

 

Nicht alle Kinder mit guten Fähigkeiten erbringen gute Leistungen. Drohen trotz kognitiv guter Fähigkeiten bei einem Kind ein Leistungsversagen („Underachievement“) oder andere Beeinträchtigungen, so arbeiten wir eng mit den Erziehungsberechtigten und ggf. externen Beratern zusammen, um vorbeugende individuelle Maßnahmen zu ergreifen.

 

Förderung emotional-sozialer Kompetenzen

Nicht nur das kognitive Lernen, sondern auch und vor allen Dingen das emotional-soziale Lernen ist für uns von großer Bedeutung. 

So führen wir in den vier Grundschuljahren das Konzept „Teamgeister“ durch, bei dem Kinder spielerisch lernen, aufeinander einzugehen, eigene Grenzen und die des Anderen zu erkennen, Verantwortung zu übernehmen und Selbstvertrauen zu entwickeln.

Allen Kindern und besonders Kindern mit Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich bieten wir durch einheitliche Schul- und Klassenregeln (s. Schulordnung und vereinbarte Konsequenzen) eine klare Struktur. Die vereinbarten Regeln und Konsequenzen geben den Kindern Sicherheit und Verlässlichkeit und sollen ihnen helfen, ihre Kompetenzen weiter zu entwickeln und sich dadurch besser in eine Gemeinschaft einzufügen.

Durch klasseninterne Belohnungssysteme und individuelle Verstärkerpläne bestärken wir Kinder mit besonders ausgeprägten Fähigkeiten oder motivieren Kinder mit geringen emotionalen und sozialen Kompetenzen.

 

Förderung durch differenzierte Hausaufgaben

Auch die häuslichen Aufgaben können ausgehend aus dem Unterricht differenziert gestellt werden. So können leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler qualitativ anspruchsvollere Aufgaben bearbeiten und vorbereiten, während auch leistungsschwächere Kinder durch gezielte und im Umfang reduzierte Aufgaben zu Lernerfolgen gelangen können.