Wissenswertes von A-Z

In dem folgenden PDF-Dokument haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt, die Ihnen die Orientierung an unserer Schule erleichtern sollen.

 Bei Fragen dürfen Sie sich wie immer gerne an uns wenden. 

A

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Advent

Als katholische Bekenntnisschule feiern wir die Adventszeit an unserer Schule in besonderer Weise. Jeden Montag treffen sich alle Klassen im Mehrzweckraum unserer Schule. Dort hat jeweils eine Klasse eine kleine besinnliche Vorführung, ein Lied oder Theaterstück für die anderen Klassen einstudiert. Außerdem werden alle Klassen individuell geschmückt. Die Klassenpflegschaften entscheiden darüber, ob es eine gemeinsame Adventsfeier der jeweiligen Klassengemeinschaft gibt. 


Anfangszeiten 

Wir haben an unserer Schule einen „Offenen Anfang“. Grundsätzlich beginnt der Unterricht um 8.00 Uhr. 

Ab 7.50 Uhr haben die Kinder bereits Gelegenheit, in die Klassen zu kommen, um dort zu spielen, sich auszutauschen, Kontakt zur Lehrerin aufzunehmen etc. Dieser offene Anfang ermöglicht den Kindern ein ruhiges Ankommen, denn sie sind so eher in der Lage, ausgeglichen, lern- und aufnahmebereit den kommenden Schultag anzugehen. 

 

Anforderungen

Die Lehrpläne (vgl. Richtlinien und Lehrpläne) legen die verbindlichen Anforderungen für das Lernen in der Grundschule fest. Hier ist niedergelegt, welches fachliche und überfachliche Wissen und welche Kompetenzen zum Ende der Grundschulzeit von den Kindern erworben sein sollen. Diese Anforderungen werden von den Lehrern unserer Schule in Stoffverteilungs- und Arbeitsplänen für die einzelnen Fächer abgesprochen. 

 

Antolin

Durch die Unterstützung unseres Fördervereins haben alle Kinder unserer Schule einen Zugang zum Leseprogramm Antolin. Bücher mit einem Antolin-Aufkleber können online an unseren Computern bzw. am heimischen Computer in ein spezielles Leseprogramm eingegeben werden. Dazu erhält Ihr Kind ein eigenes Passwort. Je nach erreichter Punktzahl kann jedes Kind eine Antolin-Lese-Urkunde erhalten. Dies steigert die Lesemotivation. (s. www.antolin.de

 

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Unsere Schule bietet gemeinsam mit dem Offenen Ganztag unterschiedliche Arbeitsgemeinschaften (AGs) an, die mit den Mitgliedern der Schulkonferenz abgestimmt werden. Auch Kinder, die nicht im Offenen Ganztag (OGS) betreut werden, dürfen an den AGs teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber nach der Anmeldung immer für ein Halbjahr verpflichtend. Für Kinder, die nicht im offenen Ganztag (OGS) betreut werden, wird ein halbjährlicher Unkostenbeitrag für die Teilnahme an den AGs erhoben. Für OGS-Kinder übernimmt der Träger VFKJ die Kosten für eine AG pro Halbjahr. 

 

Arbeitsmaterialien

sollten von den Schülern immer vollständig und sorgfältig mitgeführt werden. Vor allem am Anfang benötigen die Kinder dazu noch die Unterstützung ihrer Eltern. Einige Materialien, die nicht täglich benötigt werden, können in den Eigentumsfächern der Kinder deponiert werden. 

Hat ein Kind einmal seine Arbeitsmaterialien in der Schule vergessen und kann daher seine Hausaufgaben nicht anfertigen, so ist dies eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Bitte fahren Sie nicht zur Schule und bitten um ein Aufschließen der Räume. Einerseits werden die Abläufe in der OGS dadurch gestört, andererseits kann Ihr Kind nur lernen, eigenverantwortlich mit seinen Materialien umzugehen, wenn wir dies zulassen. Versäumte Hausaufgaben können am hausaufgabenfreien Freitag nachgeholt werden. Und kein Kind bekommt Ärger, wenn es tatsächlich einmal seine Materialien vergessen hat. 

 

Aufsichtspflicht

In der Schule und bei allen schulischen Veranstaltungen steht Ihr Kind unter der Aufsichtspflicht der Lehrer. Die Aufsichten beginnen immer 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn und enden 15 Minuten nach Unterrichtsschluss. Davor und danach liegt die Aufsichtspflicht in der Verantwortung der Eltern. 

Nach Schulschluss sollen Kinder direkt ihren Heimweg antreten. Ein Spielen auf dem Schulhof ist sonst nicht mehr versichert. 

 

Außerschulische Lernorte

sind ein fester Bestandteil unseres Schullebens. So besuchen wir beispielsweise die Kirche, Museen, den Wald, den Kinderbauernhof, die Stadtbibliothek, die Feuerwache usw. Diese außerschulischen Lernorte werden regelmäßig zur Erarbeitung, Veranschaulichung oder Vertiefung der Unterrichtsinhalte in den Unterricht mit einbezogen. 

B

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Belehrung gem. Infektionsschutzgesetz ( IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das lnfektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Gemeinschafteseinrichtungen (GE) gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie. Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden).
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann. Dies sind Keuschhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr.
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.


Das Kind kann erst dann wieder die Schule besuchen, wenn vom Arzt bestätigt wird, dass keine Ansteckungsgefahr (Punkt 1, 2 + 4) mehr besteht. Dies kann der Arzt sowohl auf telefonischem Wege gegenüber der Schule als auch durch eine schriftliche Mitteilung erklären.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene, sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ‚ Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen).

Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Wichtiger Hinweis zur Thematik Kopflausbefall (Punkt 3):

Für den erstmaligen Kopflausbefall ist gemäß der Empfehlung des Robert Koch Institutes von den Eltern per Sonderdruck (gibt es über die Klassenlehrerin und auf der Homepage unserer Schule) zu erklären, dass die Behandlung erfolgreich durchgeführt wurde, der Behandlungserfolg durch sorgfältige Inspektion kontrolliert wurde und eine Folgebehandlung zur Sicherheit nach 8 bis 10 Tagen nach der Erstbehandlung erneut durchgeführt wird, da selbst bei korrekter Anwendung der Präparate nicht alle Nissen abgetötet werden. Bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von vier Wochen ist für die Wiederzulassung in die Schule ein ärztliches Attest erforderlich.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene, nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im lnfektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen.

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.

Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Seit 01.03.2020 ist die Masernimpfung Pflicht für alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. 

 
Betreuung

An unserer Schule gibt es als Betreuungsangebot den Offenen Ganztag (OG). Hier erhält Ihr Kind ein ausgewogenes Mittagessen, wird von pädagogischem Fachpersonal betreut, erhält Unterstützung bei den Hausaufgaben und kann unterschiedliche Bewegungs-/ Spiel- und Kreativitätsangebote wahrnehmen. Nähere Informationen finden Sie hierzu auf unserer Homepage (www.st-stephanus-schule.de). Die pädagogische Leiterin der OGS, Frau Pauls, ist hier Ihre Ansprechpartnerin.

Beurlaubungen

Falls Ihr Kind aus wichtigen persönlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist vorher bei der Klassenleitung um Beurlaubung nachzusuchen (bis zu 2 Tagen im Halbjahr). Längere Urlaubsanträge sind rechtzeitig über den Klassenlehrer bei der Schulleitung zu beantragen, da in manchen Fällen der Antrag vom Schulamt genehmigt werden muss. Beurlaubungen vor oder nach Schulferien oder beweglichen Ferientagen können nur als absoluter Ausnahmefall von der Schulleitung genehmigt werden. Bei Erkrankung vor und nach Schulferien oder beweglichen Ferientagen ist immer eine ärztliche Bescheinigung beizubringen.

 

Bewegliche Ferientage

In jedem Schuljahr legt die Schulkonferenz zusätzliche freie Tage zu den offiziellen Ferien als bewegliche Ferientage fest. Die Anzahl dieser freien Tage ist in der Ferienordnung NRW festgelegt und variiert. Dabei müssen Brauchtumstage wie Rosenmontag und Schützenfesttage berücksichtigt werden. Diese freien Tage, werden in der Schulkonferenz im Mai für das kommende Schuljahr festgelegt und den Eltern frühzeitig mitgeteilt.

 

Bildung- und Teilhabe-Gesetz (BuT)

Seit 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, dem Wohngeldgesetz, dem SGB XII oder nach §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder für die ein Kinderzuschlag gezahlt wird, neben ihrem monatlichen Regelbedarf für den gleichen Zeitraum auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf Leistungen für Bildung und Teilhabe:

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Einen BuT-Antrag finden Sie im Formulare-Bereich auf unserer Homepage oder hier.

 

Büchereitag

Wir kooperieren mit der Pfarrbücherei St. Stephanus. Jeden Freitag haben die Kinder von 9.35-10.10 Uhr Gelegenheit, in unserem Förder- und Forderraum eine Auswahl an Büchern kostenfrei auszuleihen. Vor der ersten Ausleihe unterschreiben Eltern, dass sie bei einem Verlust oder der Beschädigung des Buches für Ersatz sorgen. Bei der Ausleihe quittiert das Kind mit seiner Unterschrift, dass es das Buch entgegengenommen hat. Dadurch werden auch die Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft Ihres Kindes gestärkt.

Die im Leseprogramm „Antolin“ behandelten Bücher sind mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Die Kinder können ein Buch maximal drei Wochen ausleihen. Die Ausleihe wird von Eltern organisiert. Vielleicht haben auch Sie Lust, uns bei der Ausleihe zu unterstützen?

 

Bundesjugendspiele

Jedes Jahr veranstalten wir auf der Bezirkssportanlage Grefrath Bundesjugendspiele, bei denen die Kinder einen leichtathletischen Dreikampf absolvieren. Jedes Kind erhält eine Urkunde. Für besondere Leistungen erhalten Kinder Sieger- bzw. bei herausragenden Leistungen Ehrenurkunden.

Die bei diesem Wettkampf erbrachten Leistungen können schon ein Bestandteil für das Deutsche Sportabzeichen sein. 

C

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Containerdienst

Der Containerdienst verleiht während der Pausen attraktive Spielgeräte, die zum Bewegen motivieren, an die Kinder. Dieser wird im wöchentlichen Wechsel von den 3. und 4. Klassen organisiert. 2 Kinder dieser Jahrgangsstufen verleihen die gewünschten Sachen im Austausch gegen einen Pausenausweis. Der Containerdienst notiert, welches Spielgerät ausgeliehen und, ob es ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. 

D

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Datenschutz

Den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (und natürlich auch der Ihres Kindes) nehmen wir sehr ernst. In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies geschieht z. B. über Klassenfotos, Aushänge von Schülerarbeiten, Fotos aus unserem Schulleben, Informationen über Wettbewerbe, Schulprojekte usw.  Dabei bitten wir Sie vorab um Ihre Einwilligung, die jederzeit auch widerrufen werden kann. Das Formular zur Datenschutzerklärung und genaue Informationen finden Sie im Formular-Bereich auf unserer Homepage oder hier.

 

Differenzierung

Jedes Kind hat einen unterschiedlichen Leistungsstand. Differenzierung und Förderung sind daher wichtige Bestandteile unseres schulischen Alltags. Für nähere Informationen lesen Sie bitte unser „Konzept zur Individuellen Förderung“ im Schulprogramm auf unserer Homepage. 

E

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Einschulungsfeier

Die Einschulungsfeier für die neuen Erstklässler findet immer donnerstags, am 2. Schultag des neuen Schuljahres, im Anschluss an den Einschulungsgottesdienst in der Turnhalle statt. Die Feier wird mit Beiträgen aus unserer Schulgemeinde gestaltet.

 

Elektronische Geräte und Spielzeug

sollen auf keinen Fall mitgebracht werden. (s. auch „Schadensmeldung“ und „Schulregeln“)

 

Elternabend (s. Klassenpflegschaft)

 
Elterninformationen

In Informationsschreiben, die an alle Eltern verteilt werden, erhalten Sie wichtige Mitteilungen und Neuigkeiten aus unserem Schulleben. Diese Schreiben sind immer für ein Schuljahr durchnummeriert, so dass Sie überprüfen können, ob Sie alle Schreiben erhalten haben. Haben Sie uns Ihr Einverständnis erteilt, so verschicken wir die Informationsschreiben als Email. 

Jedes Kind hat aber auch einen eigenen Schulplaner, der dem schnellen Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus dient. Bitte schauen Sie nach Möglichkeit täglich in diesem Planer nach!

Elternmitarbeit

Ohne Ihre Mitarbeit sind viele Aktivitäten nicht möglich. Wir sind froh und dankbar, dass so viele Eltern immer wieder bei allen Vorhaben mithelfen, die Klassen bei Ausflügen begleiten, die Ausleihe in der Bücherei organisieren, als Schülerlotse fungieren, beim Basteln und Lesenlernen helfen, Vorschläge und Ideen einbringen, etc.. Für regelmäßige schulische Veranstaltungen besteht ein Jahresplan, in dem die Mithilfe klassenweise festgelegt wird, so dass jedes Elternteil im Laufe der Grundschulzeit mindestens einmal helfen sollte. 

Alle interessierten Eltern haben außerdem die Möglichkeit sich in den Mitwirkungsgremien zu engagieren. Hierzu gehören die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. (s. Klassenpflegschaft)

 

Elternsprechtag

Elternsprechtage finden zweimal im Schuljahr statt. Für die ersten bis vierten Schuljahre finden Sprechtage im November und im März/ April statt.

Nach vorheriger Terminvereinbarung haben alle Eltern Gelegenheit, sich über den Leistungsstand und die individuelle Entwicklung ihres Kindes mit den Klassenlehrern und Fachlehrern auszutauschen. Bei dringendem Gesprächsbedarf sind wir Lehrer jedoch auch außerhalb der Elternsprechtage gerne zu einem Gespräch bereit. Jeder Kollege hat eine feste Sprechstunde, in der er nach vorheriger Anmeldung gerne zu Beratungsgesprächen bereit ist. Ebenso haben Eltern nach jedem Zeugnis Gelegenheit, Fragen zu klären.

 

Entschuldigungen (s. unter „Krankheit“)

Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch, wenn Ihr Kind wegen Krankheit die Schule nicht besuchen kann. 

Diese Information muss vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Da das Sekretariat nur montags und mittwochs ab acht Uhr besetzt ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter, der von uns bis 7.45 Uhr abgehört wird. 

Rufen Sie erst nach 7.45 Uhr an, so muss erst ein Lehrer seine Klasse verlassen, um bei dem fehlenden Kind anzurufen. Dies erschwert unsere Arbeit sehr. Daher unsere dringende Bitte: Informieren Sie und rechtzeitig vor 7.45 Uhr. Danke!

Da wir beispielsweise eine Häufung bestimmter Krankheitsbilder oder ansteckende Krankheiten dem Gesundheitsamt melden müssen und eine mögliche Ausbreitung zu verhindern versuchen, fragen wir Sie stets nach der konkreten Erkrankung Ihres Kindes.

Immer ist zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung der Eltern erforderlich, die ihr Kind mitbringen kann, sobald es wieder gesund ist. Eine Vorlage für eine schriftliche Entschuldigung finden Sie auf unserer Homepage (www.st-stephanus-schule.de). Sollte Ihr Kind länger als eine Woche fehlen, benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. 

Bei Erkrankung vor und nach Schulferien oder beweglichen Ferientagen ist immer eine ärztliche Bescheinigung beizubringen.

F

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Fahrrad

Ihr Kind ist auf dem Schulweg versichert. Grundsätzlich entscheiden Sie als Eltern, mit welchem Verkehrsmittel Ihr Kind zur Schule kommt. 

Verkehrspädagogen und die Polizei empfehlen jedoch, Kinder aus Sicherheitsgründen erst nach der bestandenen Radfahrprüfung im 4. Schuljahr mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen. 
 Auch ein mit Inlinern, Skateboard oder Roller zurück gelegter Schulweg birgt Gefahren. Vor allem in der dunkleren Jahreszeit geraten Kinder, die mit dem Roller fahren, häufiger in gefährliche Verkehrssituationen, da sie mit den unbeleuchteten Rollern bei hoher Geschwindigkeit erst spät von Autofahrern gesehen werden oder sogar bei zu vielen Fußgängern auf dem Gehweg auf die Fahrbahn ausweichen. Wir bitten Sie, dies zu beachten und solche Verkehrssituationen mit Ihrem Kind zu besprechen.

Nicht nur Schulanfänger sind mit der sehr komplexen Situation im Straßenverkehr oft noch überfordert. Nehmen Sie sich Zeit bei der Verkehrserziehung Ihres Kindes. Denken Sie auch immer an Ihr eigenes, gutes Vorbild, das Kinder wesentlich intensiver prägt als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht.

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule schicken, gelten folgende Regeln: 

Fahrräder und Roller müssen in den Fahrradständern vor dem Schulhof abgestellt und ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Allerdings sind abgestellte Fahrräder laut Schulträger lediglich versichert, wenn sie ordnungsgemäß abgestellt, verschlossen und von der Polizei codiert wurden. 

 

Fehler

Fehler sind bei uns ausdrücklich jedem erlaubt – Ihrem Kind, Ihnen und uns auch. Wir alle machen Fehler und lernen daraus!

 

Ferientermine

Die Ferientermine entnehmen Sie bitte der Terminübersicht, die Sie am Anfang des Schuljahres erhalten. Unmittelbar vor und nach den Ferien oder beweglichen Ferientagen müssen Fehlzeiten Ihres Kindes durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden. 

Beurlaubungen vor / nach den Ferien sind grundsätzlich nur in ganz wenigen zwingenden Gründen möglich und müssen über die Schulleitung beim Schulamt beantragt werden. Ungenehmigtes Fernbleiben kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Feste und Feiern

Wir feiern gerne! Ein reichhaltig gestaltetes und anregendes Schulleben unterstützt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule. So gehören auch zahlreiche Feste und Feiern zum Programm unserer Schule: Einschulung, klasseninterne Feste, St. Martin, Fackelausstellung, Nikolaus, Advent, Karneval, Schulfeste, Spiel- und Bewegungsfeste. 

Bei all diesen Festen, die wir ja für Ihr Kind veranstalten, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Es besteht ein Jahresplan, in dem die Mithilfe klassenweise festgelegt wird, so dass jedes Elternteil im Laufe der Grundschulzeit mindestens einmal helfen sollte.

 

Förderverein

Engagierte Eltern haben den Förderverein unserer Schule gegründet. In vielfältiger Weise unterstützt der Förderverein vor allem mit einem hohen finanziellen Einsatz unsere Schule. Ohne Unterstützung des Fördervereins könnten wir viele Aktionen nicht durchführen. Mitglied werden können Sie (und alle Omas, Opas usw.) durch einen Mindestbeitrag von nur 10 € jährlich. Der Förderung, die Ihr Kind im Laufe des Schuljahres z. B. durch Zuschüsse zu Theaterbesuchen, Veranstaltungen usw. erhält, übersteigen diesen Beitrag bei weitem. Über Ihre Mitgliedschaft würden wir uns sehr freuen.

 

Fundsachen

Alle Fundsachen werden von unserem Hausmeister einige Wochen aufbewahrt. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie Kleidungsstücke Ihres Kindes vermissen. Zu vorher angekündigten Terminen übergibt der Hausmeister die übrig gebliebenen Sachen einer karitativen Sammlung, da wir die Fundstücke nicht über einen längeren Zeitraum lagern können. 

Es empfiehlt sich, dass alle Gegenstände Ihres Kindes mit Namen zu kennzeichnen. 

G

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Geburtstag

Jedes Kind kann in der Klasse seinen Geburtstag feiern und z. B. Muffins oder belegte Minibrötchen o. ä. für die anderen Kinder mitbringen. In vielen Klassen bringt das Geburtstagskind anstelle von Kuchen usw. ein Buch für die Klassenbücherei mit. 

Da wir auch einen Gesundheitsauftrag haben, verzichten Sie bitte auf lieb gemeinte Süßigkeiten-Tütchen für jedes Kind.

 

Gottesdienst

An jedem 1. Dienstag eines Monats findet ein Gottesdienst für alle Kinder der Schuljahre 1 und 2 in der St. Stephanus-Pfarrkirche statt. Die Kinder werden von ihren Lehrern zur Kirche und zurück begleitet. 

Jeden 3. Dienstag im Monat findet eine Messe für die dritten und vierten Schuljahre statt. Für alle Kinder unserer Schule ist der Besuch des Gottesdienstes verpflichtend. 

Die katholischen Kinder des dritten Schuljahres haben bis zu ihrer Erstkommunion jede Woche einen Wortgottesdienst in der Kirche oder in unserem Mehrzweckraum. 

Nach der Erstkommunion der Drittklässler besuchen die katholischen Kinder der 4. Schuljahre dienstags in der ersten Schulstunde den Gottesdienst.

Alle Kinder aller Schuljahre kommen morgens erst zur Schule und gehen dann gemeinsam mit ihrem Lehrer im Klassenverband zur Messe. Alle Klassen werden zu bestimmten gemeinsamen Wortgottesdiensten der gesamten Schulgemeinde eingeladen: Weihnachtsgottesdienst, Aschermittwoch, Abschiedsgottesdienst usw. Die Termine für Gottesdienste erhalten Sie rechtzeitig mit der Jahresplanung. 

H

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Hausaufgaben

Durch das Anfertigen von Hausaufgaben üben die Kinder weiter selbstständig und bereiten sich so auf den Unterricht vor. Die Zeit für die Anfertigung der Hausaufgaben sollte für die Kinder der Klassen 1 und 2 die Zeit von 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 die Zeit von 45 Minuten nicht überschreiten. Nähere Informationen können Sie in auf unserer Homepage unter unserem „Hausaufgaben-Konzept“ im Schulprogramm nachlesen.

 

Hausmeister

Unser Hausmeister ist Herr Bers. Er ist Ansprechpartner für viele Lebenslagen und immer bereit, allen in der Schule weiterzuhelfen.

 

Hausschuhe

Alle Kinder tragen während der Schulzeit Hausschuhe. Vor den jeweiligen Klassenräumen befinden sich die Schuhregale. Kinder, die die OGS besuchen, benötigen ein zweites Paar Hausschuhe.

In der Winterzeit bewahren alle Kinder ihre Mützen, Schals usw. in selbstgestalteten Jutetaschen auf, die am jeweiligen Haken des Kindes deponiert werden.

 

Homepage

Unsere Homepage finden Sie unter: www.st-stephanus-schule.de

Hier finden Sie alle wichtige Informationen, Termine und können sich Formblätter herunterladen. Vor allem bei akuten Situationen wie Z. B. Schulschließungen aufgrund von Gefahrenlagen wie Orkanen oder kürzlich der Corona-Epidemie finden Sie hier Informationen. Zusätzlich werden Sie auch per E-Mail und die Klassenverteiler informiert.

I

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Infektionskrankheiten

und ansteckende Krankheiten müssen unverzüglich in der Schule gemeldet werden. Im ersten Schuljahr unterschreiben alle Eltern die Kenntnisnahme eines Informationsschreibens, das vom Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss herausgegeben worden ist. (s. auch unter „Belehrung nach Infektionsschutzgesetz“)

 

Informationsveranstaltung für die Eltern der Schulneulinge

Im Juni/Juli werden die Eltern unserer Schulneulinge zu einem ersten Informationsabend eingeladen, bei dem die Schulleitung u. a. über den Ablauf der Einschulung, über die ersten Schulwochen und die benötigten Materialien informiert. 

 

iPads

Unsere Schule verfügt über einen Klassensatz an internetfähigen iPads. Die iPads werden in den Unterricht eingebunden, so dass die Kinder bereits ab Klasse 1 grundlegende Erfahrungen mit diesem Medium erwerben können. Alle iPads sind mit kindgerechter Lernsoftware ausgestattet. Verpflichtend für die Kinder der 4. Schuljahre findet ein 10-wöchiger Medien-Kurs statt, in dem die Kinder lernen, Texte zu verarbeiten, im Internet zu recherchieren etc.

J

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„Jedem Kind seine Stimme“ (JeKits) / Instrumentenkarussell (IK)

Die St.-Stephanus-Schule nimmt seit vielen Jahren an diesem Kooperationsprojekt der Musikschule Neuss teil. Ab Februar werden die ersten Klassen von ihrer Musiklehrerin und einer Musiklehrerin der Musikschule Neuss gemeinsam unterrichtet. Ab dem 2. Schuljahr findet dieser gemeinsame Musikunterricht zweistündig statt. Eine Stunde wird für das „Instrumentenkarussell“ genutzt, bei dem den Kindern unterschiedliche Instrumente von einem Musiklehrer der Musikschule Neuss näher gebracht werden. 

Jeweils gegen Ende des Schuljahres geben alle 2. Schuljahre in Neuss ein grandioses Gemeinschaftskonzert im Neusser Zeughaus.

K

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Karneval 

An Altweiber dürfen alle Kinder verkleidet zur Schule kommen, um in ihren Klassen Karneval zu feiern. Morgens treffen sich alle Klassen zu einem jecken Programm in der Turnhalle. Unterrichtsschluss ist an diesem jecken Tag bereits um 11.11 Uhr. OGS-Kinder werden direkt im Anschluss in der OGS betreut.

 

Kindertagesstätte

Der Übergang von der Kita in die Grundschule wird frühzeitig vorbereitet. Erzieher und Lehrer arbeiten vertrauensvoll zusammen, um Kinder und Eltern zu begleiten. In einem Kooperationsvertrag haben wir die einzelnen Punkte der Zusammenarbeit festgelegt und tauschen uns regelmäßig aus.

 

Kirchengemeinde

Unsere Schule arbeitet in vielfältiger Weise mit der Grefrather Pfarrgemeinde St. Stephanus zusammen und bereitet auch die Schulgottesdienste gemeinsam mit den Kindern vor. 

 

Klassen

Die St.-Stephanus-Schule ist auf Zweizügigkeit ausgelegt. Im Schuljahr 2021/22 sind wir wieder zweizügig, da die erste Klassenstufe 2 Klassen hat. 

Grundsätzlich unterrichtet der Klassenlehrer den Hauptanteil der Unterrichtsstunden in der eigenen Klasse, als Ergänzung kommt der Einsatz von Fachlehrern dazu.

Um den Kindern in den ersten Wochen die Eingewöhnung zu erleichtern, wählen die Klassenlehrer ein Klassentier, an dem man dann die jeweilige Klasse erkennen kann.

 

Klassenausflüge

Im Laufe des Schuljahres werden oft en Ausflüge in die nähere Umgebung gemacht. Schulwanderungen sind Schulveranstaltungen, die die Unterrichtsarbeit bereichern und ergänzen, da sie neue Erfahrungen vermitteln und die Gemeinschaft fördern.

Einmal im Jahr veranstaltet die ganze Schule einen Wandertag.

 

Klassenfahrten

Mindestens einmal in den vier Grundschuljahren fährt eine Klasse zu einer mehrtägigen Klassenfahrt. Diese Fahrten werden frühzeitig in den Klassenpflegschaften mit allen Eltern besprochen und geplant. Da immer mindestens zwei Lehrer mitfahren müssen, fahren jeweils 2 Klassen gemeinsam und benötigen zusätzlich eine Begleitung durch Eltern.

Die Teilnahme an einer Klassenfahrt ist verpflichtend für alle Kinder. Abgesehen davon gilt: sie ist ein absolutes Highlight innerhalb der Grundschulzeit und schweißt die Klassengemeinschaft eng zusammen.


Klassenlehrer

sind die wichtigsten Ansprechpartner für alle Fragen, die den Schulalltag Ihres Kindes betreffen. Sie sollten von Ihnen immer über alle wichtigen Dinge, die Ihr Kind betreffen, informiert werden.

Klassenliste

Sofern Sie einverstanden sind, erhält jedes Kind der Klasse eine Liste mit den Namen, Adressen und Telefonnummern der Klassenkameraden. Damit können Verabredungen auch außerhalb der Schule organisiert werden. Ihr Einverständnis wird auf jedem 1. Elternabend eines Schuljahres abgefragt.

 

Klassenpflegschaften

Die Klassenpflegschaft ist das Gremium, in dem auf der Ebene der jeweiligen Klasse die Erziehungsberechtigten zweimal im Jahr alle unterrichtlichen und organisatorischen Fragen ihrer Klasse besprechen. Hier wird beispielsweise abgestimmt, welche Ausflüge gemacht werden, in welchem Rahmen eine finanzielle Beteiligung der Eltern möglich ist oder ob es eine Klassenfahrt gibt. Zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese beiden Vertreter der Klasse nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil.

Klassenpflegschaftsabende (oder Elternabende) finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Der Klassenpflegschaftsvorsitzende lädt dazu ein. 

Im Rahmen der Klassenpflegschaft erhalten Sie wichtige Informationen zum Lernstand der Klasse, zu Unterrichtsmethoden und Arbeitsweisen. Sie haben Gelegenheit, sich mit anderen Eltern auszutauschen und sich einzubringen. Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen aller Eltern.


Klassensprecher

Jede Klasse wählt 2 Kinder aus der eigenen Klasse zum Klassensprecher/zur Klassensprecherin. Diese Kinder vertreten die Interessen der Klasse, sind Ansprechpartner für die Kinder und unterstützen die Klassenlehrerin beim Klassenrat, indem sie Wünsche und Anregungen der Klasse notieren. Sie setzen sich regelmäßig mit den anderen Klassensprechern/Klassensprecherinnen und der Schulleiterin zusammen und vertreten die Interessen der Klasse im Schülerparlament (s. Schülerparlament).

 

Krankheiten

Wenn Ihr Kind krank ist, lassen Sie es in Ruhe gesund werden und schicken Sie es auf keinen Fall wieder zu früh zur Schule. In allen Klassen ist es guter Brauch, dass andere Kinder dafür sorgen, dass alle Informationen weitergegeben werden. Sollte dieser freiwillige Botendienst nicht funktionieren, so fragen Sie bitte telefonisch bei einem Klassenkameraden nach den Hausaufgaben. (s. auch „Entschuldigungen“)

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Läuse (s. auch „Infektionsschutz“)

Immer wieder ein unangenehmes Thema, das jeden treffen kann. Alle Eltern sollten die Köpfe ihrer Kinder regelmäßig auf evtl. Lausbefall hin kontrollieren. Bei einem Lausbefall muss die Schule sofort informiert werden, damit auch alle übrigen Kinder benachrichtigt werden. (Elternbrief oder Hinweis im Hausaufgabenheft: Lausbefall!) Erst, wenn eine Läusebehandlung durchgeführt wurde und keine lebenden Läuse mehr gefunden werden, darf das Kind die Schule wieder besuchen. 

Auf unserer Homepage finden Sie einen Formbrief zur Rückkehr in die Schule nach vorherigem Lausbefall. Die Schule hat eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Bitte lesen Sie auch die Informationen unter „Belehrung nach Infektionsschutzgesetz“.

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Mineralwasser

Ihr Kind hat die Möglichkeit über den Schultag hinweg Mineralwasser in der Schule zu bestellen. 

Es ist Vereinbarungssache innerhalb der Klassenpflegschaften, inwieweit Wasserkästen in der Klasse angeschafft werden sollen. Die Kinder können auch eigene Getränke in wieder verwertbaren Behältern mitbringen. Wegwerfverpackungen sollten aus Gründen der Nachhaltigkeit unbedingt vermieden werden. 

 

Musikschule

Die städtische Musikschule Neuss bietet als unser Kooperationspartner Schülerinnen uns Schülern unserer Schule an, Instrumentalunterricht, z.B. Geige, Blockflöte für Gitarre, zu erhalten. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Unterrichtsjahr (ab 1.10.). Über die Kosten und näheren Einzelheiten können Sie sich in der Musikschule informieren. Kurse kommen allerdings nur bei Interesse mehrerer Kinder zustande.

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Notengebung

Die Notengebung in den einzelnen Fächern basiert auf verbindlichen Absprachen, die sich an den Kompetenzerwartungen und Leistungsanforderungen orientieren. Grundlage sind die verbindlichen Anforderungen in den Lehrplänen für die einzelnen Fächer. In der Grundschule sollen alle Kinder allmählich auf die Bewertung ihrer Leistungen vorbereitet werden. Vorrangiges Ziel ist dabei die individuelle Förderung. (s. auch „Leistungskonzept“ im Schulprogramm)

Es werden nicht nur die Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte gewertet.

Notfälle und Notfallliste

Falls Ihr Kind während der Schulzeit plötzlich erkrankt oder sich verletzt, werden wir Sie umgehend benachrichtigen. Daher bitten wir Sie, die sog. Notfallliste sorgfältig auszufüllen und auch zusätzliche Telefonnummern anzugeben, falls wir Sie nicht direkt erreichen können. Bitte achten Sie darauf, dass wir stets die aktuelle Adresse und Telefonnummer von Ihnen haben. Sollte sich Ihre Adresse oder Telefonnummer während eines Schuljahres ändern, so informieren Sie bitte die Klassenlehrerin und das Sekretariat darüber, damit neue Notfalllisten erstellt werden können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht bei jedem kleinen Kratzer anrufen werden. Sie können uns aber vertrauen, dass wir Sie in Zweifelsfällen eher zu häufig als zu wenig informieren werden.

O

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Offener Ganztag / Offene Ganztagsschulesschule (OGS)

Seit 2005 ist unsere Schule „offene Ganztagsschule“. Im Schuljahr 2019/2020 besuchen ca. 80 Kinder den Offenen Ganztag, der über sehr schön und zweckmäßig gestaltete Räume verfügt. Das Angebot der OGS soll allen Eltern eine pädagogisch gestaltete Betreuung und Förderung ihrer Kinder ermöglichen. Die Öffnungszeiten der OGS sind täglich in der Regel ab 11.45 Uhr bis 16.00 Uhr. Die OGS ist auch an den unterrichtsfreien beweglichen Ferientagen und teilweise in den Oster-, Sommer- und Herbstferien geöffnet. Pädagogische Leiterin des Offenen Ganztags ist Frau Bea Pauls.

 

Ordnung

Ordnung muss sein! Ihr Kind sollte lernen, für seine Ordnung selbst zu sorgen. Dazu gehört auch, dass täglich die Schulsachen in der Schultasche ordentlich sortiert werden. Dabei brauchen aber anfangs fast alle Kinder die Unterstützung der Eltern. Werfen Sie regelmäßig einen Blick in die Schultasche und helfen Sie Ihrem Kind anfangs, an alle Dinge zu denken.

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Parken

Bitte beachten Sie, dass vor dem Schuleingang im Bereich der Feuerwehrzufahrt ein absolutes Halteverbot besteht. Halten bzw. parken Sie bitte immer so, dass unsere Schulkinder nicht durch SIE gefährdet werden!

 

Patenschaft

Die Kinder der 4. Schuljahre übernehmen zu Beginn des Schuljahres die Patenschaft für einen Schulneuling. Im Rahmen dieser Patenschaft werden in den ersten Schultagen Briefe an die Erstklässler überreicht, das Schulgebäude und die Regelungen während der Pausen werden gezeigt und so eine intensive Willkommenskultur für die Schulneulinge praktiziert.

Dadurch ergibt sich ein freundliches Miteinander, bei dem die Kleinen von den Großen lernen und sich von Anfang an geborgen fühlen können. Im Laufe des Schuljahres finden immer wieder auch Vorlesestunden der Paten für ihre Patenkinder statt. Am letzten Tag vor den Osterferien organisieren die Viertklässler eine Ostereiersuche für ihre Patenkinder. 

In der letzten Schulwoche vor den Sommerferien werden die Viertklässler in einer kleinen Feierstunde von der Schulgemeinde verabschiedet. Dabei überreichen die Kinder der 1. Klasse ihren Paten eine „Erste-Hilfe-Schachtel“ für den Übergang auf die weiterführende Schule. 

 

Pause

Von 9.45 bis 10.10 Uhr haben die Kinder die erste Hofpause, nachdem Sie zusammen in den Klassen gefrühstückt haben. In der „großen“ Pause, die durch eine Lehrkraft beaufsichtigt wird, können die Kinder mit unterschiedlichen Materialangeboten auf dem Schulhof oder auf den Klettergerüsten spielen. 

Die zweite große Pause ist von 11.45 bis 11.55 Uhr. Kinder brauchen viel Bewegung und frische Luft, deshalb ist nur bei schlechtem Wetter sog. „Regenpause“, bei der sich die Kinder im Klassenraum mit „ruhigen“ Spielen beschäftigen.

 

Pausenspielgeräte

Der Förderverein unserer Schule stellt allen Kindern für die Pause ein umfangreiches Angebot an Pausenspielgeräten zur Verfügung. Jedes Kind hat einen Ausweis, mit dem es für die Pause ein Gerät ausleihen darf. Bei Rückgabe erhält es seinen Ausweis zurück. Beschädigt Ihr Kind ein Spielgerät mutwillig oder durch unsachgemäßen Umgang, so muss dieses von Ihnen ersetzt werden.

 

Projekte

Unser Förderverein finanziert seit vielen Jahren aufwändige Projekte, die sonst finanziell aus unserem Schuletat nicht umsetzbar wären. In den letzten Jahren waren dies beispielsweise: das Präventionsprojekt der Theaterwerkstatt Osnabrück „Mein Körper gehört mir“, ein musikalisches Projekt, bei dem 2019 die Oper „Zauberflöte“ in unserer Turnhalle aufgeführt wurde, das Zirkusprojekt oder der Projekttag „Trommelzauber“ im Juni 2018. 

 

Projektwoche

Im regelmäßigen Turnus findet eine Projektwoche statt, die vom Kollegium vorbereitet wird. Es wird 4 Tage lang zu verschiedenen, von den Kindern frei gewählten Themen gearbeitet; am fünften Tag werden die Ergebnisse sowohl für die Mitschüler als auch für die Eltern präsentiert. Die Projektwochen werden meist jahrgangsübergreifend für das 1. bis 4. Schuljahr gestaltet.

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Richtlinien und Lehrpläne

Das Schulministerium NRW veröffentlicht die für alle Grundschulen in NRW gültigen Richtlinien und Lehrpläne. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Sicherung schulischer Arbeit in der Grundschule. Sie enthalten einerseits verbindliche Vorgaben für die Unterrichtsinhalte und eröffnen andererseits dem Lehrer Freiräume, den Unterricht und die Erziehungsarbeit eigenverantwortlich zu gestalten. Über die jeweiligen Vorgaben informieren Sie die Klassenlehrer.

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Schadensmeldung

Die Stadt Neuss als Schulträger bietet über den kommunalen Schadensausgleich Deckungsschutz für die Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  •  der Vordruck muss vollständig ausgefüllt eins.
  • Das Schadensereignis muss detailliert geschildert werden.
  • Schäden können grundsätzlich nur unter Vorlage von Kaufbelegen erstattet werden.
  • Der Kommunale Schadensausgleich tritt erst bei einer Entschädigungszahlung von 30€ ein.
  • Die Maximalentschädigung für Brillenschäden beträgt 75€.
  • Schüler, die ein durch die Stadt bezuschusstes Schokoticket besitzen, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz bei Fahrraddiebstahl oder –beschädigung.
  • Im Falle eines Fahrraddiebstahls ist eine Erstattung nur möglich, wenn das Fahrrad codiert ist.
  • Der Deckungsschutz der Stadt Neuss ist nachrangig. Bitte nehmen Sie zunächst Ihre private Versicherung in Anspruch.
  • Sachschäden im Bereich des offenen Ganztags sind grundsätzlich erfasst.


Bitte beachten Sie weiterhin, dass eine Erstattung nur dann möglich ist, wenn es sich um eine Beschädigung bzw. das Abhandenkommen von Schülereigentum handelt, welches zum Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt ist. Dies bedeutet, dass Handys, Spielzeug jeder Art, Schmuck, EC-Karten oder Bargeld etc. nicht erstattungsfähig sind.

Uhren sind bis zu einem Wert von 50€ versichert. Ferner muss der Schaden im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb entstanden sein. Nicht versichert sind deshalb z. B. Dinge, die nach Unterrichtsschluss in der Schule verbleiben und in dieser Zeit beschädigt werden oder abhandenkommen.

Haftpflichtschäden(Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg einen Schaden an)sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.

 

Schrift

Zuerst lernen die Kinder lesen und schreiben mit Druckbuchstaben. Die klaren Formen der Druckschrift sind für Anfänger leichter zu lesen und zu schreiben. Im 2. Schuljahr lernen die Kinder dann als verbundene Schreibschrift die „Grundschrift“.

 

Schülerlotsen

Da die Überquerung der Lüttenglehner Straße an der Ecke Birkhofstraße und der Niederrheinstraße an der Ecke Dyckerstraße morgens vor 8.00 Uhr für die Schulkinder gefährlich ist, stellen sich in jedem Jahr Eltern als Lotsen zur Verfügung, die die Überwege sichern. Die Organisation und Einweisung erfolgt durch Eltern, die bereits Erfahrung haben. 

Da vor allem die Schulanfänger besonders gefährdet sind, erwarten wir, dass sich vor allem Eltern von Schulneulingen für einen Tag in der Woche melden. Der Wochentag kann abgesprochen werden. Da an jedem Überweg zwei Eltern seitens der Verkehrspolizei vorgeschrieben sind, müsste dieser Dienst bei zu wenigen Meldungen sonst leider tageweise entfallen. 

In Ausübung des Elternlotsendienstes sind die betreffenden Eltern über den Gemeindeunfallversicherungsverband versichert.

 

Schülerparlament

Das Schülerparlament dient der Partizipation und demokratischen Bildung unserer Kinder. Es setzt sich aus den Klassensprecherinnen, Klassensprechern und in beratender Funktion der Schulleiterin zusammen. Sie treffen sich regelmäßig um Interessen und Wünsche auszutauschen und konstruktive Lösungen bei Problemen zu finden. Die Schulleiterin informiert die Lehrerinnen über die Ergebnisse in einer Lehrerkonferenz, während die Klassensprecher/die Klassensprecherinnen die Klassen darüber im Klassenrat informiert.

 

Schul(zahn)ärztlicher Dienst

Vor der Einschulung findet für jedes Kind eine schulärztliche Untersuchung statt, bei der die körperliche, motorische und kognitive Schulfähigkeit überprüft wird. Während der Schulzeit kommt im Rahmen der Gesundheitserziehung regelmäßig ein Schulzahnarzt in die Schule und führt dort eine zahnärztliche Reihenuntersuchung durch.

 

Schulbücher

Alle Eltern werden in jedem Schuljahr mit einem vom Land NRW festegelegten Betrag an den Kosten für die Schulbücher beteiligt. In der Schulkonferenz wird festgelegt, welche Bücher vom Elternanteil angeschafft werden. 

Bei uns ist dies ein Betrag von 20€ pro Schuljahr. Eltern, die ALG II erhalten, bekommen, müssen den Eigenbeitrag nicht leisten. Sie legen bis 6 Wochen vor den Sommerferien unaufgefordert den Bescheid des Sozialamtes vor. Bei einer zu späten Vorlage müssen die Bücher von diesen Eltern selbst bezahlt werden. Diese Informationen werden immer vertraulich behandelt.

Schulbücher, die Eigentum der Schule sind, sind mit einem Stempel versehen. Alle Bücher sollen mit nicht klebenden Umschlägen eingebunden werden. Bei starker Verschmutzung/ Beschädigung oder Verlust müssen sie nach einem Beschluss der Schulkonferenz (anteilig) je nach Nutzungsdauer von den Eltern ersetzt werden.

 

Schul.cloud ®

In Zeiten von WhatsApp und Co ist die schnelle Kommunikation via Messenger heute nicht mehr wegzudenken. So möchten auch wir Schritt halten und nebenbei unserem Bildungsauftrag für Medienkompetenz nachkommen. Bei der schul.cloud® handelt es sich um einen kostenfreien, DSGVO-konformen Messenger mit integrierter Dateiablage. Die Technologie hinter der schul.cloud® ist die des High-Secure Messengers stashcat, der aktuell bereits in vielen Behörden und Unternehmen eingesetzt wird.

So können wir über einen datenschutzkonformen Messenger klasseninterne Gruppen oder Abfragen zur erleichterten Organisation (z. B. Termine für Elternsprechtag, Helferlisten u. ä.) erstellen und Sie sehr schnell und unkompliziert erreichen. All dies setzt selbstverständlich Ihre vorherige Einwilligung voraus.

                                                                                                                                    

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase (1./2. Schuljahr) ist jahrgangsbezogen gegliedert. Sie kann von den Kindern in einem, im Regelfall in zwei Jahren oder auch in drei Jahren absolviert werden. Frühzeitig lernen die Kinder schon im Kindergarten ihre zukünftigen Mitschülerinnen und Mitschüler kennen. 

Die 2. Klassen besuchen die Schulneulinge und lesen ihnen vor, „Paten“ aus den vierten Klassen helfen bei der Eingewöhnung und begleiten die Schulanfänger vor allem während der ersten Schulwochen.

 

Schulfest

Jedes Jahr veranstalten wir ein Schulfest, das auch der Abschluss einer Projektwoche sein kann. Das Motto eines Schulfestes wird von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam frühzeitig festgelegt. Alle Aktivitäten und Vorführungen werden auf das jeweilige Motto abgestimmt. Zu den Schulfesten werden auch immer die benachbarten Kindergärten und alle Schulneulinge eingeladen.

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz besteht aus den gewählten Eltern- und Lehrervertretern. An unserer Schule bilden 3 Elternvertreter und 3 Lehrervertreter die Schulkonferenz. Die Vorsitzende ist die Schulleiterin, die allerdings nur bei Stimmengleichheit ein Stimmrecht hat. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Beschlussorgan einer Schule und entscheidet z.B. über Anträge an den Schulträger, die Einführung von Schulbüchern, die Festlegung der beweglichen Ferientage, Durchführung von Schulfesten, umfassende Schulprojekte oder größere Geldsammlungen usw. Auch Erweiterungen des Schulprogramms und neue Schulkonzepte werden von ihr verabschiedet.

 

Schulmaterial

Jede Klasse erhält zum Ende des Schuljahres von ihrer Klassenleitung eine Liste, auf der die Materialien für das neue Schuljahr aufgelistet sind, damit Sie diese während der Sommerferien besorgen können. 

 

Schulordnung und Konsequenzen

Die Regeln unseres Miteinanders sind in der Schulordnung festgehalten. Wir legen Wert darauf, sie täglich in unserem Schulleben zu verwirklichen und möchten erreichen, dass Kinder lernen sich selbst, andere Menschen und deren Besitz zu respektieren und zu achten. Wir wünschen uns, dass Sie die Schule in ihren Bemühungen um ein friedliches Zusammenleben unterstützen.

Dazu gehört auch, dass Sie die bei einem Regelverstoß gewählten Konsequenzen mittragen und somit die pädagogische Arbeit der Schule unterstützen, damit Ihr Kind aus einem Fehlverhalten lernen kann.

                                                      

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertretern aller Klassen und trifft sich nach Einladung durch den Vorsitzenden. In der Schulpflegschaftssitzung werden 3 Vertreter und einen Stellvertreter für die Schulkonferenz gewählt. Alle Anliegen der Klassen können in der Schulpflegschaft zur Sprache kommen und falls erforderlich an die Schulkonferenz zur Entscheidung weitergegeben werden.

 

Schulplaner

Jedes Kind hat einen eigenen, schulinternen Schulplaner, der als Hausaufgabenheft dient. Er soll auch zum schnellen Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus genutzt werden. Dort finden Sie die Termine, die in der jeweiligen Woche anstehen oder kurze Mitteilungen von Lehrern oder OGS-Mitarbeitern. Bitte schauen Sie nach Möglichkeit täglich in diesem Planer nach!

 

Schulprogramm

Ein Schulprogramm gibt einen ersten Überblick über die Leitmotive, die pädagogischen Zielsetzungen und die Organisationsstruktur einer Schule. Dabei ist es immer nur als eine Momentaufnahme zu verstehen – da auch wir uns und unsere Arbeit immer wieder kritisch hinterfragen und auf aktuelle pädagogische Strömungen eingehen, wird es wahrscheinlich nie wirklich „fertig“. 

Unser Schulprogramm spiegelt die Grundorientierung unserer Schule wider und ist damit zugleich Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder. Unser Schulprogramm können Sie auf unserer Homepage einsehen und herunterladen.

 

Schulweg

Es ist sinnvoll, die Kinder schon frühzeitig mit dem Schulweg vertraut zu machen. Gemeinsam mit Ihrem Kind sollten Sie bereits jetzt hin und wieder den für Sie sichersten Weg zur Schule gehen und dabei auf das richtige Verhalten im Verkehr hinweisen. Sprechen Sie ganz ausdrücklich alle besonderen Gefahrenpunkte an und beachten Sie bitte, dass nicht in jedem Fall der kürzeste Weg auch gleich immer der sicherste sein muss. 

Im Allgemeinen ist es für die Kinder wichtig und richtig in die Schule zu gehen und nicht gefahren zu werden. Auf diese Weise wird nicht nur die körperliche Entwicklung und Widerstandsfähigkeit unterstützt, sondern gleichzeitig trainieren die Kinder Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit. (s. auch „Fahrrad“)

Für die Selbstständigkeit und zunehmende Verkehrssicherheit Ihres Kindes ist es wichtig, dass es seinen Schulweg möglichst bald ohne die Begleitung Erwachsener zu Fuß bewältigt. Es spricht nichts dagegen, wenn Sie in den ersten Wochen Ihr Kind noch streckenweise begleiten. Aber spätestens nach den Herbstferien sollte die Verabschiedung von Mama oder Papa am Schultor erfolgen.

Bitte üben Sie mit Ihrem Kind auch das frühe Aufstehen und sorgen so für einen entspannten Einstieg in den Schultag.

 

Schwimmunterricht

Die dritten Klassen haben donnerstags Schwimmunterricht im Neusser Südbad. Zwei Lehrerinnen übernehmen den Unterricht, so dass nach Leistungsvermögen differenziert, in zwei Gruppen unterrichtet wird. Unser Ziel ist, dass kein Kind am Ende des dritten Schuljahres noch Nichtschwimmer ist. Schüler, die schon Schwimmer sind, sollen ihre Schwimmtechnik verbessern und weitere Abzeichen erwerben. Der Schwimmunterricht wird nur von Lehrern erteilt, die ihre Rettungsfähigkeit nachgewiesen haben. Zum Schwimmunterricht werden die Kinder jeweils von 2 Lehrkräften gemeinsam begleitet. Es ist wichtig, dass Ihr Kind frühzeitig schwimmen lernt. Bereits in den ersten beiden Schuljahren sollte Ihr Kind das Abzeichen „Seepferdchen“ erwerben.

 

Sekretariat

Unser Sekretariat wird geleitet von Frau Canedo. Es ist montags von 8-13 Uhr und mittwochs von 8-13 Uhr geöffnet. Bitte geben Sie alle Änderungen Ihrer Adresse oder Telefonnummer schriftlich an Frau Canedo weiter.

 

Sport

Kinder wollen laufen, springen, klettern und spielen. Der Sportunterricht knüpft an diesen ausgeprägten Bewegungsdrang und die Spielfreude der Kinder an. In unserer Turnhalle haben die Schuljahre 1, 2 und 4 wöchentlich drei Sportstunden. Kinder des dritten Schuljahres fahren einmal wöchentlich zum Schwimmunterricht ins Neusser Südbad und haben zusätzlich eine Stunde Sportunterricht in der Turnhalle. 

Alle Kinder unserer Schule haben weiterhin die Möglichkeit sich für Wettkämpfe wie z.B. den Neusser Sommernachtslauf, die Crosslauf-Meisterschaft, die Basketballmeisterschaft, die Fußballhallenmeisterschaft etc. anzumelden.

 

Sport- und Schwimmsachen

Die Kinder bringen die Sportsachen in einem Sportbeutel mit, der täglich mit nach Hause genommen werden sollte. Für die Turnhalle benötigen die Kinder Schuhe mit nicht abfärbenden, sauberen Sohlen. Am Wochenende sollte die Sportkleidung gewaschen werden.

Aus Sicherheitsgründen ist es wichtig, dass Kinder keinen Schmuck (Ohrringe, Uhren, Ringe, Ketten u. ä.) tragen. Brillen sollten über Sportbügel und Kunststoffgläser verfügen, sofern sie im Sportunterricht getragen werden.

 

Sprechstunde

Jeder Kollege hat eine Sprechstunde. Um „Tür- und Angel“-Gespräche zu vermeiden, melden Sie sich rechtzeitig für diese Sprechstunde an. Die Anmeldung kann ganz unkompliziert über eine Notiz im Schulplaner, eine E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat erfolgen. Die Sprechzeiten werden zu Schuljahresbeginn auf der Klassenpflegschaftssitzung und über die Homepage bekannt gegeben. 

 

Stundentafel

Der Unterricht ist organisiert nach der laut AO-GS (AusbildungsOrdnung GrundSchule) gültigen Stundentafel:

 

1.Schuljahr 21/22 Stunden: 12 D/Ma/SU/Fö, 2 Re, 3 Sp, 3-4 Ku/Mu                
ab 2. Halbjahr: 2 Std. Englisch 
2. Schuljahr 22/23 Stunden: 13 D/Ma/SU/Fö, 2 Re, 2-3 Ku/Mu, 3 Sp, 2 Englisch
3. Schuljahr 25/26 Stunden: 14 -15 D/Ma/SU/Fö , 2 Re, 4 Ku/Mu, 1 Sp,  2 Schwimmen, 2 Englisch
4. Schuljahr 26/27 Stunden: 15-16 D/Ma/SU/Fö, 2 Re, 4 Ku/Mu, 3 Sp, 2 Englisch

Darin enthalten sind 1 bis 2 Förderstunden, in denen manchmal auch nur ein Teil der Kinder anwesend ist. Die Fachlehrer in den Fächern Deutsch und Mathematik entscheiden über die Teilnahme. Förderunterricht ist grundsätzlich für alle Kinder da. Der Hauptanteil der Unterrichtsfächer liegt beim Klassenlehrer.

Alle Eltern, die ihr Kind an unserer Schule, einer katholischen Bekenntnisschule, angemeldet haben, haben sich mit der Erziehung ihres Kindes im katholischen Glauben einverstanden erklärt. Deshalb nehmen alle Kinder, auch die eines anderen Bekenntnisses, am katholischen Religionsunterricht teil. 

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Termine

Termine, die alle Klassen betreffen, werden rechtzeitig in Elterninformationsschreiben per E-Mail und auf der Homepage mitgeteilt.

 

Toiletten

Wir verfügen über sehr saubere Toilettenanlagen, die im Jahr 2020 erst neu erstellt werden. Unsere Schüler werden regelmäßig darauf hingewiesen, dass es ihre eigene Verantwortung ist, die Sauberkeit zu erhalten.

 

Träger des Offenen Ganztages 

Der Verein für Kinder und Jugendliche (VFKJ) in Neuss ist der Träger unseres Offenen Ganztages. Alle Verträge für den OG und z.B. die Einstellung des Personals werden in Absprache mit der Schulleitung dort geregelt. Als Ansprechpartnerin des Trägers ist Frau Sabine Ramakers für unsere Schule verantwortlich.

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Übergang auf die weiterführende Schule

Im November eines Schuljahres erfolgt ein Informationsabend für die Eltern der Viertklässler. Hier werden Sie über die Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der unterschiedlichen Schulformen beraten und erfahren Wichtiges hinsichtlich des Anmeldeverfahrens. 

Auf einem Elternsprechtag danach werden Sie individuell beraten. Gemeinsam tauschen sich Eltern und die Klassenlehrerin über eine geeignete Schulform aus. Diese Beratung wird in einem Protokoll festgehalten. Nach der Aushändigung des Halbjahreszeugnisses mit den begründeten Schulformempfehlungen melden Sie Ihr Kind mit einem Anmeldeschein der Grundschule an einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl an. 

 

Unfall

Bei Unfällen auf dem Schulgelände und dem Schulweg sind die Kinder beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband versichert. Sollte bei einem Schulunfall ein Arztbesuch nötig sein, informieren wir Sie selbstverständlich. Sie erhalten dann entsprechende Aufkleber der Schule, die Sie dem Arzt aushändigen und die Schule muss darüber eine Unfallmeldung an den Schulträger machen. Dazu braucht die Schule den Namen des Arztes und die Angaben über die Art der verletzten Stelle und den Unfallhergang, soweit dieser sich auf dem Schulweg ereignete. Auch ehrenamtlich tätige Eltern sind in der Ausübung ihres Amtes ebenso unfallversichert wie ihre Kinder. 

In dringenden Fällen sind wir verpflichtet, einen Krankenwagen zu rufen. Selbstverständlich versuchen wir immer, Sie vorab in Kenntnis zu setzen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns immer Ihre aktuelle Telefonnummer / Handynummer und / oder Ansprechpartner für Notfälle mitteilen.

 

Unterrichtszeiten

Ab dem Schuljahr 2019/20 werden nach einem Beschluss der Schulkonferenz nach jeder Unterrichtsstunde 5-Minuten-Pausen eingerichtet. Dadurch ergeben sich folgende Unterrichtszeiten.

 

 | 07:50 Uhr | „Offener Anfang” 
 | 08:00 Uhr | Beginn 1. Stunde 
 | 08:50 Uhr | Beginn 2. Stunde
 | 09:35 Uhr | Frühstückspause
 | 09:45 Uhr | 1. Hofpause
 | 10:10 Uhr | Beginn 3. Stunde
 | 11:00 Uhr | Beginn 4. Stunde
 | 11:45 Uhr | 2. Hofpause
 | 11:55 Uhr | Beginn 5. Stunde
 | 12:45 Uhr | Beginn 6. Stunde
 | 13:30 Uhr | Unterrichtsende (Ende der 6. Stunde)

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Verkehrs- und Mobilitätserziehung

Bereits in den ersten Schulwochen wiederholen die Kinder wichtige Verkehrsregeln und das richtige Verkehrsverhalten. Im 3. und 4. Schuljahr werden die Kinder auf die Radfahrprüfung vorbereitet.

Nach einem mehrwöchigen Fahrradtraining, das im Sachunterricht durch die Klassenlehrer begleitet wird, findet eine praktische Radfahrprüfung zusammen mit der Polizei statt.

Vor der praktischen Prüfung findet eine theoretische Prüfung statt. Alle Kinder dürfen nur am Radfahrtraining teilnehmen, wenn ihr Fahrrad verkehrssicher ist. 

Das Radfahrtraining kann im Straßenraum nur stattfinden, wenn sich genügend Eltern oder Großeltern für die Beaufsichtigung zur Verfügung stellen.

 

Verlust von Wertsachen

Wenn Sie vermuten, dass ihrem Kind Wertsachen abhanden gekommen sind, wenden sie sich bitte an den Klassenlehrer oder die Schulleiterin. Bei Schäden von über 50 Euro muss eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen. Um Verluste von der Schulbehörde erstattet zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass diese Verlustanzeige erfolgt ist. Dazu benötigen Sie die Tagebuchnummer bei der Polizei und die Unterschrift auf der Verlustanzeige. Laut Beschluss der Schulkonferenz bringen Kinder der St.-Stephanus-Schule ohne Anordnung durch Lehrer keine Wertgegenstände (z.B. Handys, Kameras, Schmuck, Uhren etc.) mit in die Schule, da hierfür kein Versicherungsschutz durch den Schulträger besteht. Ein Versicherungsschutz besteht nur für Kleidung und Utensilien wie Schultasche, Sport- und Schwimmsachen.

 

Versetzung

Von Klasse 1 nach Klasse 2 gibt es keine Versetzung. Am Ende der weiteren Schuljahre entscheidet die Versetzungskonferenz über die Versetzung. Nicht alleine die Noten sind dabei entscheidend, sondern auch die Chancen für eine erfolgreiche Mitarbeit. Ein freiwilliger Rücktritt kann jederzeit erfolgen.

 

Versicherung

Für Ihr Kind besteht bei Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule sowie den Schul- und Heimweg einschließt. Schäden in der Schule, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg, die von Ihrem Kind verursacht werden, sind nicht über die Stadt Neuss abgesichert. Zur finanziellen Abdeckung dieser Fälle ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung unbedingt angeraten. Bei einem Unfall während der Schulzeit werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Unfälle, die sich auf dem Schulweg ereignet haben, melden Sie bitte umgehend im Sekretariat.

 

Vertretungsunterricht

Bei plötzlichem Erkranken oder ganztägiger Fortbildung einer Lehrkraft werden die Kinder der betroffenen Klasse nach einem ausgearbeiteten Konzept u. U. auf die übrigen Klassen für die volle vorgesehene Unterrichtszeit verteilt. Sie arbeiten dort entweder nach dem vorhandenen Wochenplan oder speziellen Vorgaben für die Vertretungszeit. Dieses Konzept kann bis zu drei Tage fortgeführt werden. Bei längerer Erkrankung eines Lehrers wird versucht, Vertretung durch Kollegen vorzunehmen. Dabei kann es auch zu einem geringfügigen Ausfall von Unterricht kommen, der den Kindern spätestens einen Tag zuvor mitgeteilt wird. Erst bei einer längerfristigen Erkrankung einer Lehrkraft kann eine Vertretungslehrkraft eingestellt werden. 

Sollte Unterricht oder eine Arbeitsgemeinschaft überraschend ausfallen müssen, so werden Sie vorab informiert. Sollten wir Sie nicht telefonisch erreichen können, so sorgen wir für die Betreuung Ihres Kindes. Wir schicken kein Kind ohne vorherige Ankündigung nach Hause. 

 

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Werteerziehung

Unser Ziel ist es, während des gesamten Unterrichtes den Kindern unserer Schule christliche, lebensnahe Wertorientierung zu vermitteln. Dazu gehören z.B. Toleranz, Respekt, Rücksichtnahme und Achtsamkeit, sowie friedliche Lösungswege in Konfliktsituationen.

 

Wertgegenstände

Ihre Kinder sollten generell keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mit sich führen. Bei Verlust eines Wertgegenstandes muss eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden. Ein Kaufbeleg muss nachgewiesen werden, um Chancen auf einen Ausgleich über die Versicherung zu haben.

 

Wettbewerbe

Zahlreiche Wettbewerbe, die von verschiedenen Institutionen angeboten werden, sind ein Angebot an unsere Schüler. Die Teilnahme ist immer freiwillig und wird von den Lehrern bzw. AG-Leitungen unterstützt und begleitet.

Der internationale Mathematikwettbewerb Känguru richtet sich an die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4. Am Vorlesewettbewerb der Neusser Stadtbibliothek nehmen die Schulsieger der 2. und 4. Klassen teil. Sportliche Wettkämpfe sind beispielsweise Sommernachtslauf, Crosslaufmeisterschaft und die Fußball-Stadtmeisterschaft.

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Zeugnisse 

Die Kinder der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) erhalten am Ende des Schuljahres ein Zeugnis in Berichtsform ohne Noten. 

Im dritten Schuljahr gibt es am Ende jedes Halbjahres ein Zeugnis mit Erläuterungen zu den Fächern und Noten. 

Im vierten Schuljahr gibt es nur noch zwei Notenzeugnisse, wobei am Ende des ersten Halbjahres die ausführlich begründete Empfehlung für eine weiterführende Schule Bestandteil des Zeugnisses ist. 

Die Kinder erhalten vor dem eigentlichen Tag der Zeugnisausgabe zunächst eine Zeugniskopie. Diese wird von den Eltern unterschrieben und in der Schule abgeheftet. Nach Abgabe der unterschriebenen Zeugniskopie erhält Ihr Kind am regulären Zeugnisausgabetag das Originalzeugnis, das zuhause behalten werden darf. 

Sollten Sie Fragen oder Gesprächsbedarf bezüglich des Zeugnisses haben, so wird Ihnen eine Gesprächsmöglichkeit eingeräumt. Die Klassenlehrerinnen nennen Ihnen dazu vorab ein Zeitfenster. Dies ist jedoch kein zusätzlicher Elternsprechtag.

 

Zusammenarbeit

Wir arbeiten mit zahlreichen Kooperationspartnern eng und vertrauensvoll zusammen: mit der Pfarrgemeinde, weiterführenden Schulen, Einrichtungen der Stadt Neuss, Beratungsstellen, Kindertagesstätten, Sportvereinen usw. 

Wichtige Termine unserer Schule werden im Grefrather Kalender berücksichtigt.

Die wichtigste Zusammenarbeit jedoch ist die Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir Lehrer und Sie haben ein gemeinsames Ziel: die beste Erziehung und Förderung für Ihr Kind. Daher sollten wir uns bemühen, vertrauensvoll, konstruktiv und wohlwol